News & Presseberichte
Die Presseaussendung im Original:
Ich freue mich vom Urteil des Obersten Gerichtshofes in der Causa der Familie G. berichten zu können.
Der Oberste Gerichtshof hat der Revision der Familie G. stattgegeben und ausgesprochen, dass die Steiermärkische Krankenanstalten Ges.m.b.H. an jede der drei klagenden Parteien neben den
Adoptionskosten, auch einen Schmerzengeldbetrag in Höhe von jeweils € 20.000,-- zu bezahlen hat.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die KAGes den Klägern gegenüber für sämtliche zukünftige Schäden haftet, die aus der Kindesvertauschung zwischen 31.10.1990 und 01.11.1990 resultieren.
Interview
in der Zib2 am 12.06.2017
Interview
in der ZiB24 am 20.09.2016
Interview
in der Sendung
Steiermark Heute am 15.09.2016
Interview
in der ORF Sendung
Steiermark Heute
Interview
ORF Sendung Thema am 13.06.2016
Interview
in der ORF Sendung Thema am 01.02.2016